Einreisecheckliste Einladung nach Deutschland
Referenznummer: 32902
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Einreisecheckliste Einladung nach Deutschland Visum und Versicherung
Wir benötigen von Ihnen:
1.) Ein offizielles Briefpapier Ihrer Firma mit angegebener Steuernummer.
2.) Den Kontakt der zuständigen deutschen Botschaft des jeweiligen Landes
3.) Alle Informationen, die im Antrag der Einreiseerlaubnis aufgeführt sind.
4.) Eine Passfotokopie.
5.) Information über Ihre Sprachkenntnisse.
6.) In welcher Preiskategorie sollte Ihr gewünschtes Hotel liegen?
7.) Informationen über Ihre Kaufabsichten. Auf welches Angebot beziehen Sie sich?
8.) Eine Aussage über Ihre Preisvorstellungen. Sie müssen uns erklären, dass Sie die Maschine kaufen, wenn jene technisch mangelfrei ist.
9.) Einen Finanzierungsnachweis sowie Ihre Bankverbindung
10.) Bringen Sie Begleitung mit, die kein Visum braucht?
11.) Haben Sie bereits Geschäftskontakte in Deutschland? Wenn ja, dann benötigen wir den Namen der Firma, den Ansprechpartner und die Adresse.
12.) Wie reisen Sie an? PKW, Flugzeug oder mit dem Zug? Sie müssen uns Ihr bezahltes Ticket mit einen Kreditkartenbeleg über das Hin- und Rückfahrkarte vorab faxen.
13.) Die Kopie Ihrer Kreditkarte.
14.) Die Angabe über den genauen Terminzeitraum des Aufenthaltes in Deutschland.
15.) Besitzen Sie bereits eine Importlizenz (z.B. für Reisende aus dem Iran) oder haben Sie sich schon darüber informiert, ob eine Importlizenz oder eine SDS-Inspektion der Waren durchgeführt werden muss?
Seit Juni 2004 ist für Besuche und Geschäftsreisen in das Schengen-Gebiet eine
Reisekrankenversicherung erforderlich:
1. Die Mindest-Deckungssumme muss 30.000 Euro betragen. Ausserdem muss
die Reisekrankenversicherung eine Rückführung aus dem Ausland ins
Heimatland beinhalten.
2. Die Reisekrankenversicherung sollte grundsätzlich in Ihrem Land
abgeschlossen werden.
3. Falls – z.B. wegen hohen Alters – keine Reisekrankenversicherung
abgeschlossen werden kann, wird auch eine in Europa abgeschlossene
Versicherung akzeptiert.
4. Die Reisekrankenversicherung muss für alle Schengen-Staaten gültig sein.
5. Wenn eine gleiche Versicherung durch den Arbeitgeber besteht und dies
nachgewiesen werden kann, muss keine weitere Versicherung abgeschlossen
werden.
6. Die Gültigkeitsdauer der Reisekrankenversicherung muss mit der Dauer des
beantragten Schengen-Visums übereinstimmen.
7. Hier ist eine Liste der Versicherungsgesellschaften in Jordanien, die sich für
die von den Schengen-Staaten geforderten Mindestbedingungen für
Reisekrankenversicherungen verpflichtet haben. Die Verpflichtungen wurden
von der Jordan Insurance Federation anerkannt.
American Life Insurance Company (Alico)
Al-Nisr Al-Arabi Insurance Company
Arab German Insurance Co. LtD.
Arab Jordanian Insurance Group
Arab Life & Accidents Insurance Co.
Arab Orient Insurance Co.
Delta Insurance Company
Euro Arab Insurance Group
Gerasa Insurance Co.
Jerusalem Insurance Company
Jordan French Insurance Co. (JOFICO)
Jordan Insurance Company
Jordan International Insurance Co.
Middle East Insurance Co.
MidEast Assistance International
The Arab Assurers
The Islamic Insurance Co.
The National Ahlia Insurance Co.
The United Insurance Co. Ltd.
Yarmouk Insurance & Reinsurance
Hinweis: Der Originalschein der Schengen-Krankenversicherung sollte bei Einreise nach
Deutschland zu Kontrollzwecken mitgeführt werden.
Reiseschutzversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Eine Reiseschutzversicherung war eine Reisekranken- und Haftpflichtversicherung für Reisende in die Schengen-Staaten. Sie garantierte die Übernahme aller während des Besuchs anfallenden Kosten sowie die Kosten der Abschiebung, falls diese erforderlich wird.
Damit kann eine Reiseschutzversicherung die Verpflichtungserklärung des EU-Bürgers ersetzen, der ansonsten als Bürge auftritt und für alle Kosten haften musste, die sein Gast verursacht.
Reiseschutzversicherungen wurden ab August 1995 zunächst vom ADAC unter dem Namen Carnet de Tourist (CdT) vertrieben.
Reiseschutzversicherungen wurden auch von der ITRES GmbH verkauft.
Vom 2. Mai 2001 bis Juni 2002 verkaufte auch die Reiseschutz AG Reiseschutzversicherungen unter der Bezeichnung Reiseschutzpass.
Allerdings wurde mit Blanko-Reiseschutzpässen Handel getrieben und durch Verstrickungen des deutschen Botschaftspersonals in Kiew kam es zu der sogannten Visa-Affäre in der Ukraine.
Seit 28. März 2003 werden Reiseschutzversicherungen nicht mehr zur Erteilung von Visa anerkannt, sie sind damit de facto abgeschafft.
Link zu einer Vollversicherung - bitte immer für 1 Jahr abschließen
www.care-economy.de/auslandskrankenversicherung_faq.php
>Link zu der Auslandskrankenversicherung
Link zum Visumsantrag als PDF Datei
Link zum Visumsantrag als PDF Datei
ProVisit Leistungen
ProVisit Antrag
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4.) Eine Passfotokopie.
5.) Information über Ihre Sprachkenntnisse.
6.) In welcher Preiskategorie sollte Ihr gewünschtes Hotel liegen?
7.) Informationen über Ihre Kaufabsichten. Auf welches Angebot beziehen Sie sich?
8.) Eine Aussage über Ihre Preisvorstellungen. Sie müssen uns erklären, dass Sie die Maschine kaufen, wenn jene technisch mangelfrei ist.
9.) Einen Finanzierungsnachweis sowie Ihre Bankverbindung
10.) Bringen Sie Begleitung mit, die kein Visum braucht?
11.) Haben Sie bereits Geschäftskontakte in Deutschland? Wenn ja, dann benötigen wir den Namen der Firma, den Ansprechpartner und die Adresse.
12.) Wie reisen Sie an? PKW, Flugzeug oder mit dem Zug? Sie müssen uns Ihr bezahltes Ticket mit einen Kreditkartenbeleg über das Hin- und Rückfahrkarte vorab faxen.
13.) Die Kopie Ihrer Kreditkarte.
14.) Die Angabe über den genauen Terminzeitraum des Aufenthaltes in Deutschland.
15.) Besitzen Sie bereits eine Importlizenz (z.B. für Reisende aus dem Iran) oder haben Sie sich schon darüber informiert, ob eine Importlizenz oder eine SDS-Inspektion der Waren durchgeführt werden muss?
Seit Juni 2004 ist für Besuche und Geschäftsreisen in das Schengen-Gebiet eine
Reisekrankenversicherung erforderlich:
1. Die Mindest-Deckungssumme muss 30.000 Euro betragen. Ausserdem muss
die Reisekrankenversicherung eine Rückführung aus dem Ausland ins
Heimatland beinhalten.
2. Die Reisekrankenversicherung sollte grundsätzlich in Ihrem Land
abgeschlossen werden.
3. Falls – z.B. wegen hohen Alters – keine Reisekrankenversicherung
abgeschlossen werden kann, wird auch eine in Europa abgeschlossene
Versicherung akzeptiert.
4. Die Reisekrankenversicherung muss für alle Schengen-Staaten gültig sein.
5. Wenn eine gleiche Versicherung durch den Arbeitgeber besteht und dies
nachgewiesen werden kann, muss keine weitere Versicherung abgeschlossen
werden.
6. Die Gültigkeitsdauer der Reisekrankenversicherung muss mit der Dauer des
beantragten Schengen-Visums übereinstimmen.
7. Hier ist eine Liste der Versicherungsgesellschaften in Jordanien, die sich für
die von den Schengen-Staaten geforderten Mindestbedingungen für
Reisekrankenversicherungen verpflichtet haben. Die Verpflichtungen wurden
von der Jordan Insurance Federation anerkannt.
American Life Insurance Company (Alico)
Al-Nisr Al-Arabi Insurance Company
Arab German Insurance Co. LtD.
Arab Jordanian Insurance Group
Arab Life & Accidents Insurance Co.
Arab Orient Insurance Co.
Delta Insurance Company
Euro Arab Insurance Group
Gerasa Insurance Co.
Jerusalem Insurance Company
Jordan French Insurance Co. (JOFICO)
Jordan Insurance Company
Jordan International Insurance Co.
Middle East Insurance Co.
MidEast Assistance International
The Arab Assurers
The Islamic Insurance Co.
The National Ahlia Insurance Co.
The United Insurance Co. Ltd.
Yarmouk Insurance & Reinsurance
Hinweis: Der Originalschein der Schengen-Krankenversicherung sollte bei Einreise nach
Deutschland zu Kontrollzwecken mitgeführt werden.
Reiseschutzversicherung
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Eine Reiseschutzversicherung war eine Reisekranken- und Haftpflichtversicherung für Reisende in die Schengen-Staaten. Sie garantierte die Übernahme aller während des Besuchs anfallenden Kosten sowie die Kosten der Abschiebung, falls diese erforderlich wird.
Damit kann eine Reiseschutzversicherung die Verpflichtungserklärung des EU-Bürgers ersetzen, der ansonsten als Bürge auftritt und für alle Kosten haften musste, die sein Gast verursacht.
Reiseschutzversicherungen wurden ab August 1995 zunächst vom ADAC unter dem Namen Carnet de Tourist (CdT) vertrieben.
Reiseschutzversicherungen wurden auch von der ITRES GmbH verkauft.
Vom 2. Mai 2001 bis Juni 2002 verkaufte auch die Reiseschutz AG Reiseschutzversicherungen unter der Bezeichnung Reiseschutzpass.
Allerdings wurde mit Blanko-Reiseschutzpässen Handel getrieben und durch Verstrickungen des deutschen Botschaftspersonals in Kiew kam es zu der sogannten Visa-Affäre in der Ukraine.
Seit 28. März 2003 werden Reiseschutzversicherungen nicht mehr zur Erteilung von Visa anerkannt, sie sind damit de facto abgeschafft.
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Ihr persönlicher Ansprechpartner: Tim Brakensiek
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last update:
07.02.2012