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Systemlösung zur automatischen Formularerkennung für Gesundheitsämter auf Basis von ICR

Systemlösung zur automatischen Formularerkennung für Gesundheitsämter auf Basis von ICR



Systemlösung zur automatischen Formularerkennung für Gesundheitsämter auf Basis von ICR Technologie (intelligent character recognition) welche handschriftlich verfassten Unterlagen maschinenlesbar machen kann.



Problem:

Ausweislich der Anordnungen der jeweiligen Bundesämter - hier am Beispiel des Landes Niedersachsen - ist die Dokumentation der Kundenkontakte zwingend erforderlich:

"Die Betreiberin oder der Betreiber hat den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des
Betretens und Verlassens der Einrichtung mit dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen
aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; ein Gast darf nur bedient werden,
wenn er mit der Dokumentation einverstanden ist."

Hier der erweiterte Auszug aus der:
Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, gültig ab 11.05.2020

Wo ist die Erhebung von Kontaktdaten erforderlich?

"Auszug:
Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, gültig ab 11.05.2020
Wo ist die Erhebung von Kontaktdaten erforderlich?
§ 1 Verhaltensregeln, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen
Absatz (2) … private Betreuung von Kindern
6 Während des gesamten Betreuungszeitraums hat die betreuende Person die Zeiten, in denen sie Kinder nach Satz 1
betreut, sowie die Namen, Vornamen und die Anschrift aller betreuten Kinder in geeigneter Weise zu dokumentieren
und drei Wochen nach der letzten Betreuung des Kindes aufzubewahren, damit etwaige Infektionsketten im Fall der
Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 nachverfolgt werden können.
§ 2 h Bildungsangebote
1 Die Wahrnehmung von Bildungsangeboten, ausgenommen Bildungsangebote mit Übernachtung, und die
Durchführung von Prüfungen an Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im
außerschulischen Bereich sowie an Musikschulen, ausgenommen Bläser und Chor, ist zulässig, wenn sichergestellt ist,
dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen
Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält.
2 Die Betreiberin oder der Betreiber einer Einrichtung nach Satz 1 ist darüber hinaus verpflichtet, Hygienemaßnahmen
zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern, die
Namen, Vornamen und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen mit deren Einverständnis zu dokumentieren sowie
Möglichkeiten der Desinfektion zu gewährleisten.
3 Eine Person darf an einem Bildungsangebot oder einer Prüfung nur teilnehmen, wenn sie mit der Dokumentation
nach Satz 2 einverstanden ist.
§ 6 Restaurationsbetriebe
Absatz (1)
1 Restaurationsbetriebe, insbesondere Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse, Cafés, allein oder in
Verbindung mit anderen Einrichtungen, und Kantinen dürfen betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der
Betreiber der Einrichtung Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie
Hygienemaßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2
zu vermindern; der Betrieb von Gaststätten in Gebäuden, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den
Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe, ist verboten.
5 Die Betreiberin oder der Betreiber hat den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des
Betretens und Verlassens der Einrichtung mit dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen
aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; ein Gast darf nur bedient werden,
wenn er mit der Dokumentation einverstanden ist.
§ 7 Körpernahe Dienstleistungen
Absatz (1)
3 Frisörinnen und Frisöre sowie Betreiberinnen und Betreiber eines Manikürestudios, Pedikürestudios, Kosmetikstudios
oder einer Massagepraxis dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln selbst erbringen oder
erbringen lassen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet
ist, wenn die dienstleistende Person bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und
jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt.
4 Jede Frisörin, jeder Frisör und jede Betreiberin und jeder Betreiber eines Betriebs im Sinne des Satzes 3 hat den
Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des
Geschäftes mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine
etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie
oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.
Absatz (3)
1 Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten, Flugschulen und anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätten nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sowie Aus- und Weiterbildungsbildungsstätten für Triebfahrzeugführer und
anderes Personal im Bereich der Eisen- und Straßenbahnen dürfen besucht werden, wenn sichergestellt ist, dass jede
Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von
mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält.
2 Die Betreiberin oder der Betreiber einer Einrichtung nach Satz 1 ist darüber hinaus verpflichtet, Hygienemaßnahmen
zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern, die
Namen, Vornamen und Kontaktdaten der am Unterricht oder an der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung
teilnehmenden Personen mit deren Einverständnis zu dokumentieren sowie Möglichkeiten der Desinfektion zu
gewährleisten.
3 Eine Person darf am Unterricht oder einer Prüfung nur teilnehmen, wenn sie mit der Dokumentation nach Satz 2
einverstanden ist."

Damit die Infektionsketten schneller nachvollzogen werden können, hat die Firma matchflow GmbH & Co. KG ein maschinenlesbares Kontakterfassungsformular veröffentlicht:


Die Systemlösung besteht aus mehren Modulen:

1) Auf der Webseite matchflow.de kann ein Betreiber einer Einrichtung, die Kundenkontakte dokumentieren muss sein Logo hochladen sowie die erforderlichen Kontaktdaten eingeben. Anschließend erhält er sein personalisiertes Formular zum Download, was er selbst ausdrucken kann.

Auf diesem Formular ist zusätzlich der QR Code angebracht, um erneut zu dem Formulargenerator zu gelangen.

Die Firma matchflow GmbH& Co. KG bietet diesen Service kostenlos an.

2) Das Formular wird ausgelegt und der Kunde füllt es mit einem desinfizierten Finelineer aus und achtet darauf, das in jedem Kästchen nur ein Blockbuchstaben Buchstabe ist, damit die Software fehlerfrei erkennen kann.

3) Die Formulare werden 3 Wochen aufbewahrt und wenn die Kontaktverfolgung angeordnet wird, werden die Formulare entweder direkt vor Ort gescannt und zum Gesundheitsamt übertragen oder aber vom Gesundheitsamt abgeholt.

Es ist also denkbar, das ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit einem Laptop und einem mobilen Scanner vor Ort die Daten direkt scannt mit dem Softwaremodul "Autoscan" in das von der Software Paperkeyboard benötige Format überträgt.

4) Im Gesundheitsamt selbst befindet auf EURO Palette mit Mercedes Sprinter mit Hebebühne angelieferte EDV Schrank mit Klimanlage, USV und Bladeserver. Auf dem Blade 1 befindet sich der SQL Server, Auf dem Blade 2 befindet sich der Filemaker Server und auf dem Blade 3 die Erkennungssoftware und der Filemaker Client. Optional befindet sich dieser Inhalt auch in einer Rittal/Lampertz Sicherheitszzelle, die mit einer Löschanlage vershen ist und auf einen Wachdienst aufgeschaltet. Somit können auch erhöhte physische Sicherheitsrichtlinien umgesetzt werden. Die Datensicherung aller Systeme kann verschlüsselt auf einem AWS Cloudspeicher erfolgen alternativ auch auf ein lokales Bandspeichersystem. Wir setzten das um mit der Software Retospect diese Anforderungen alle erfüllt.

5) Der Ablauf im Gesundheitsamt sieht so aus, das es egal ist wie rum das Formular in den Scanner eingelegt wird, da die Software das automatisch korrigiert. Dazu muss jedoch das Original matchflow Formular verwendet werden.

6) Die Ergebnisse landen dann in der SQL Datenbank die wiederum mit dem Filemaker Server verbunden ist. Der Filemaker Client kann direkt über TAPI mit einer Telfonalage oder einem VOIP Client verbunden werden, so das direkt aus der Software heraus teflefoniert werden kann und dies ebenso dokumentiert wird. Eine Funkiion nach den Daten auch in google zu suchen oder aber belibigen anderen Portalen kann optional implementiert werden. Die Daten würden dann automatisch in das Webformular eingetragen. Optinal ist auch eine MailCom Schnittstelle verfübar, welche einen optimierten Adressabgleich machen kann.

7) Optional ist eine Funktion verfübar, das die Daten nach einem gewissen Zeitablauf gelöscth werden.

8) Die Daten aus dem SQL Server sowie Filemaker Server werden automatisch über Skripte exportiert, so das die Daten von der Datensicherungssoftware ordnungsgemäß inkrementell gespeichert werden können.

9) Optional ist Zugriff für die Nachverfolgung per iPhone und iPad mit Filemaker Go -kein eigener Server notwendig (keine Serverlizenz & Hardware) und der Zugriff per Webbrowser wenn gewünscht möglich. Somit steht der Nachverfolgung aus dem Homeoffice nichts im Wege, wenn es erforderlich ist.

- [link]http://www.brakensiek.de/ERP/34860[/link]PaperKeyboard OMR, ICR und Barcode[/linkBeschreibung]

- [link]http://www.brakensiek.de/ERP/34861[/link]PaperKeyboard Barcode[/linkBeschreibung]

- [link]http://www.brakensiek.de/ERP/34862[/link]PaperKeyboard AutoScan[/linkBeschreibung]

- [link]http://www.brakensiek.de/ERP/34891[/link]matchflow OCR, ICR, OMR - Erfassen von OMR Markierungen, handschriftlichen Einträgen in Form von Blockschrift (ICR) und Strichcodes (Zusatzmodul Barcode 1D/2d (PDF417, DataMatrix))[/linkBeschreibung]

- [link]http://www.brakensiek.de/ERP/39229[/link]matchflow ICR & OMR[/linkBeschreibung]

- [link]http://www.brakensiek.de/ERP/43920[/link]Zusatzmodul Barcode 1D/2D (PDF417, DataMatrix) für matchflow OCR, ICR, OMR - Erfassen von OMR Markierungen, handschriftlichen Einträgen in Form von Blockschrift (ICR) und Strichcodes (Zusatzmodul Barcode 1D/2d (PDF417, DataMatrix))[/linkBeschreibung]







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